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PPWR: Was ab dem 12. August 2026 gilt

Fristen und Pflichten für Unternehmen

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbindlich in allen Mitgliedstaaten – ohne Übergangsfrist. Betroffen ist nahezu jedes Unternehmen, das Produkte in der EU verpackt, vertreibt oder importiert. Eine allgemeine Ausnahme für kleine oder mittlere Unternehmen gibt es nicht.

Nur noch wenige Wochen bleiben, um die wichtigsten Pflichten umzusetzen. Wir zeigen Ihnen, worauf es jetzt ankommt.

Wen betrifft die PPWR?

Die Verordnung gilt für Hersteller, Importeure, Händler, Online-Marktplätze und Distributoren – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Besonders im Fokus stehen:

  • Hersteller und Importeure, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
  • Online-Händler und Marktplätze, die Verpackungslogistik für Drittanbieter übernehmen
  • Unternehmen im Lebensmittelbereich, die Einwegverpackungen nutzen

Die wichtigsten Pflichten ab August 2026

Konformitätserklärung (DoC)

Für jeden Verpackungstyp brauchen Sie eine EU-Konformitätserklärung, die bestätigt, dass die Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht. Die technische Dokumentation dazu muss fünf Jahre aufbewahrt werden, bei Mehrwegverpackungen zehn Jahre.

Verpackungsminimierung

Gewicht, Volumen und Leerraum müssen auf das funktional notwendige Minimum reduziert werden. Bei E-Commerce-Verpackungen gilt ab August ein maximaler Leerraum von 40 %

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Sie tragen Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackungen – von der Gestaltung bis zur Entsorgung. Registrierungspflichten gelten in jedem EU-Land, in dem Sie Verpackungen in Verkehr bringen.

Mehrwegsysteme

Für bestimmte Verpackungsformate müssen ab August 2026 Mehrwegsysteme vorhanden sein.

Was folgt danach:

Ab 2027 kommt die digitale Kennzeichnung (QR-Codes), ab 2030 die Recyclingpflicht für alle Verpackungen sowie feste Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen.

Bei Verstößen gegen Registrierungs- oder Meldepflichten drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro sowie Vertriebsverbote.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Datum
Anforderung

12. August 2026

Kernpflichten: Verpackungsdesign, Registrierung, EPR, max. 40 % Leerraum, DoC

2027

Digitale Kennzeichnung (QR-Codes)

2028

Einheitliche Recycling-Labels

2029

EU-weites Verpackungsregister (ersetzt nationale Register wie LUCID)

2030

Recyclingpflicht für alle Verpackungen, Verbote bestimmter Einwegformate, Reuse-Quoten

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Welche Verpackungen sind im Einsatz – und erfüllen sie die neuen Designanforderungen?

Recyclinggehalte und Stoffkonformität müssen nachweisbar sein. Fordern Sie die Unterlagen jetzt an.

In welchen EU-Märkten sind Sie aktiv, und welche Registrierungspflichten gelten dort?

Für jeden Verpackungstyp muss eine DoC vorliegen – am besten in enger Abstimmung mit Ihren Lieferanten.

Digitale Kennzeichnung und Berichtspflichten brauchen strukturierte, auditfähige Verpackungsdaten statt verstreuter Excel-Listen.

Warum ist das mehr Aufwand als gedacht?

In unseren Gesprächen mit Verantwortlichen zeigt sich fast immer dasselbe Bild: Verpackungsdaten liegen verstreut bei verschiedenen Lieferanten, in unterschiedlichen Formaten. Nachweise zu Stoffkonformität, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit fehlen oder sind nicht auditfähig aufbereitet. Wer das jetzt noch manuell zusammenträgt, riskiert im Audit teure Fehler.

So unterstützen wir Sie

Wir begleiten Sie durch den gesamten PPWR-Prozess: von der ersten Bestandsaufnahme über die Auswahl des passenden Tools bis zur strukturierten Erfassung Ihrer Verpackungsdaten – inklusive fertigem Konformitätsnachweis (DoC).

Melden Sie sich bei uns

In einem kurzen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wo Sie heute stehen und was bis zum 12. August konkret zu tun ist.

Daniel Ölschläger

Senior Manager
+49 (0) 151 466 883 11
doelschlaeger@cfgi.com

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